Mit der Teilnahme in der Drogenliga e.V. Berlin
erkennen die Mannschaften folgende
Spielordnung an :
Allgemeines
Für die Durchführung des Spielbetriebes im Bereich der
Drogenliga e.V. Berlin gelten vorbehaltlich der nachfolgenden
Fußballverbandes ( FIFA ) .
§ 1 Alkohol, Drogen und Gewalttätigkeiten
verboten. Zuwiderhandlung kann den Ausschluss zur Folge
haben. Die Entscheidung darüber hat die Mitgliederversammlung.
sind untersagt. Verstöße werden behandelt wie § 1.1.
§ 2 Spielmodus
ist Bestandteil dieser Spielordnung, deren Einhaltung obliegt
Der Ligasitzung und Schiedsrichtersitzung.
Teilnahmebedingungen ( Mitgliedschaft ) und Regelungen zur
Durchführung des Spielbetriebes fest.
jeweiligen Spielmodus fest.
ausgetragen. Der Spielplan wird auf der Ligasitzung
festgelegt.
bzw. 0:2 Punkte, bei Unentschieden 1:1 Punkte.
Besteht nach Abschluss der Meisterschaftsrunde zwischen zwei
oder mehreren Mannschaften Punktgleichheit, so entscheidet die Tordifferenz und danach der Direktvergleich.
ausgetragen. Die Auslosung findet auf der Ligasitzung statt.
Pokalsieger ermittelt. Näheres regelt § 7 der SPO.
aus, gelten alle Spiele dieser Mannschaft als nichtig.
§3 Teilnahmebedingungen
Drogenliga identifizieren. Über deren Teilnahme ( Mitgliedschaft )
entscheidet die LV. Bzw. die MV.
Startgeldes wird durch die LV. festgelegt. Der Meldebogen
und das Startgeld müssen fristgerecht eingereicht bzw.
überwiesen worden sein.
sich regelmäßig ( mehr als die Hälfte ) an den
Ligaversammlungen der Abt. Fußball teilzunehmen.
einen Schiedsrichter zu stellen. Es müssen mehr als die Hälfte
der zugeteilten Spiele gepfiffen werden.
Verlauf ( sobald die Nichterfüllung feststeht ) gegebenenfalls am
Ende der Saison disqualifiziert. Alle Punkte und Tore sind dann
nichtig. Bereits erreichte Titel in der Halle werden aberkannt.
diese Mannschaften die Möglichkeit, am Punktspielbetrieb
teilzunehmen und gelten nicht wie im herkömmlichen Sinne
als erste und zweite Mannschaft, sondern als eigenständige
Fußballmannschaften. Somit gilt auch für diese Mannschaften
§3.7 ( Spielerwechsel ).
von Alter, Geschlecht oder Nationalität, wenn diese die Ziele
und Zwecke der Drogenliga anerkennen und die Regeln beachten.
( VFF ) sowie Spieler anderer Ligen sind spielberechtigt. Somit
gilt auch für diese Spieler § 3.3.
Nationalität. Die Mannschaften sind gemischt.
Spiel angeworben wurden bzw. der Mannschaft nicht bekannt
sind.
Wechsel ist auf der folgenden Ligasitzung bekannt zu geben.
Mannschaften sofort spielberechtigt, nachdem diese
Mannschaft ihre Nichtteilnahme auf der Ligasitzung bekannt gegeben hat.
§ 4 Spielabschluss
anderen Spielen und Turnieren.
Spielbeginn schriftlich oder telefonisch der Gastmannschaft
bekannt gegeben werden. Verantwortlich für die Mitteilung ist
die gastgebende Mannschaft.
oder auf bestimmte Anfangszeiten.
zu absolvieren.
Erscheint eine Mannschaft nicht pünktlich, so ist eine Zeit von
10 Minuten abzuwarten. Ansonsten tritt § 5.3 in kraft. Bei
verspätetem Beginn muss jedoch, wenn danach weitere Spiele
stattfinden, pünktlich abgepfiffen werden. Die zweite Halbzeit
muss dann entsprechend verkürzt werden, was im Spielbericht
vermerkt werden muss.
Anordnungen müssen die Mannschaften und Schiedsrichter
folge leisten.
§ 5 Spielabsagen
gegnerischen Mannschaft bekannt zu geben.
nicht gemäß § 5.2 nachgeholt oder der Geschäftsstelle gemäß
§ 6.1.4 der entsprechende Spielbericht nicht zugesendet wird
das jeweilige Spiel als nicht angetreten gewertet.
angetreten scheidet sie aus dem laufenden Wettbewerb aus.
ist das Spiel innerhalb von 4 Wochen nachzuholen. Ausnahmen
von dieser Regel müssen auf der LV beantragt werden. Der
Nachholtermin ist mit der Spielabsage zu vereinbaren.
2:0 Punkten für die angetretene Mannschaft und 0:2 Toren und
0:2 Punkten für die nicht angetretene Mannschaft zu werten.
Platzwart bzw. der Schiedsrichter.
Spielabsage, gemäß § 6.1 ein Spielbericht anzufertigen und der
neue Spieltermin einzutragen. Mit dem Spielbericht wird
verfahren wie bei §6.1.4, ansonsten tritt § 6.1.5 in Kraft.
§ 6 Durchführung des Spiels
der SPO) von den Mannschaften vollständig ausgefüllt werden,
wobei sie sich verpflichten, zu jedem Spiel die Namen aller
eingesetzten Spieler wahrheitsgemäß einzutragen. Der Spiel-
bericht ist dem Schiedsrichter 10 Minuten vor dem Spiel zu
übergeben.
um ein Freundschafts- oder Pflichtspiel handelt.
angepfiffen werden.
woraus der Grund des Spielausfalls hervorgehen muss. Bei
Generalabsagen durch den „BFV„ ist dies nicht notwendig.
eingereicht werden.
gegangen, wird das Spiel für den Gastgeber gemäß § 5.1.2 als
nicht angetreten gewertet.
Großfeld bei 8-16 Spieler (11 Spieler) und bei Kleinfeld
5-16 Spieler ( 7 Spieler).
gewechselt werden, wobei ein einmal ausgewechselter Spieler auch
wieder eingewechselt werden darf.
entsprechenden Ball mitzubringen.
Spielpartner in deutlich unterscheidbarer Spielkleidung antreten.
6.4.1 Das Tragen von Alustollen ist für Spieler verboten.
6.5 Glaubt eine Mannschaft während eines Pflichtspiels
benachteiligt zu sein, so hat sie die Benachteiligung nach dem
Spiel im Spielformular zu vermerken. Ansonsten hat die Mannschaft
keinen Anspruch auf ein Wiederholungsspiel.
§ 7 Regelungen zur Durchführung von Hallen-
turnieren und der Hallenmeisterschaft
7.1 Die Hallenmeisterschaft wird in Form von mehreren Master-
turnieren durchgeführt. Pro Turnier gibt es für den
Erstplatzierten 10 Masterpunkte und für jeden weiter
Platzierten 8;7;6;5;4;3;2 und 1 Masterpunkt. Stehen am Ende
2 oder mehrere Mannschaften mit der gleichen Anzahl Master-
punkte da, entscheiden die Spielpunkte (höhere Punktzahl,
bessere Differenz). Ist auch dann noch Gleichheit, entscheidet
das Torverhältnis (Differenz, höhere Trefferzahl).
7.2 Die Ligasitzung legt im Rahmen der Spielordnung den
jeweiligen Spielmodus fest.
7.3 Die Ausrichtung der Turniere übernimmt die Drogenliga e.V.,
wird einzelnen Kollektivmitgliedern übertragen oder die
Kollektivmitglieder treten als Veranstalter und Ausrichter auf.
7.3.1 Die Einladungen zu den Turnieren müssen den Mannschaften
mindestens 3 Wochen vor Turnierbeginn zugestellt werden.
7.4 Die Masterturniere und der DL- Pokal sind Pflichtturniere.
7.4.2 Für Mannschaften die zum Masters und Hallenpokal gemeldet
haben, sind Pflichtturniere bindend.
Vorab an Pflichtturnieren teilgenommen wurde.
erhoben, das fristgemäß zu entrichten ist, was jeweils vom Ausrichter
zur Durchführung des Hallenturniers verwendet wird.
Eventuelle Gewinne verbleiben beim Ausrichter.
Startgeld beim Ausrichter trotzdem entrichten und sind bei allen
folgenden Turnieren erst wieder spiel berechtig, wenn sie ihr
Startgeld bezahlt haben.
Anmeldefristen abzugeben.
Startgeld nicht fristgemäß entrichten, brauchen nicht berücksichtigt
werden.
vertreten sind, brauchen bei ausreichenden Meldungen nicht
berücksichtigt werden.
Ausrichter mitgeteilt werden. Spätere Absagen gelten als nicht
Angetreten. Mannschaften die nicht antreten oder nicht erscheinen,
Können für die restliche und die kommende Saison gesperrt werden.
(Vordruck B der SPO) vom Ausrichter vollständig ausgefüllt werden.
nach Turnierende mit den dazugehörigen Unterlagen
(Ergebnisse und Fairnesswertung) der Geschäftsstelle
zuzustellen.
ausgefüllt gemäß § 7.7.1 vor, so ist der jeweilige Ausrichter
für alle Turniere bis zur ordnungsgemäßen Zusendung des
Turnierberichts für alle kommenden Turniere gesperrt.
für die Durchführung von Hallenfußballspielen.
sämtlicher Hallenturniere im Bereich der Drogenliga e.V. bindend.
in diesem § sowie im Vordruck C der SPO nicht geregelt sind,
gilt die SPO sinngemäß.
Sportanlagen Berlins.
bei der Ausrichtung sämtlicher Hallenturniere im Bereich der
Drogenliga bindend.
Schuhe verwendet werden dürfen die eine dunkle Sohle haben.
Regelungen der SPO verantwortlich.
§ 8 Plätze und Hallen zur Durchführung von
Trainingsmaßnahmen
maßnahmen Plätze oder Hallen zur Verfügung, wird ein
Kollektivmitglied durch Beschluss der LV zur Durchführung
der Maßnahme beauftragt.
ordentliche Durchführung der Trainingsmaßnahme.
Platzwart des entsprechenden Trainingsobjekts zu pflegen.
Ablauf der Trainingsmaßnahmen und meldet alle besonderen
Vorkommnisse umgehend dem Vorstand.
§ 9 Versicherung
sowie Unfall versichert.
§ 6.1 – 6.1.4 und § 7.7 – 7.7.2 ein Spielbericht bzw. Turnierbericht
angefertigt und der Geschäftsstelle ordnungsgemäß zugestellt
wurde.
Spielberichten sowie Turnierberichten vermerkt wurden oder
ordnungsgemäß nach § 8.1.3 gemeldet wurden.
müssen selbst für den entsprechenden Versicherungsschutz sorgen.
§ 10 Schiedsrichtersitzung
Die Schiedsrichtersitzung entfällt zur Zeit. Die Aufgaben der
Schiedsrichtersitzung werden solange von der Ligaversammlung
wahrgenommen. Die Aufgaben des Schiedsrichterobmanns
werden so lange delegiert.
§ 11 Schiedsrichter
drei Tage vor Spielbeginn benachrichtigt werden.
vor Spielbeginn benachrichtigen, wenn er ein Spiel nicht
pfeifen kann.
einen Ersatzschiedsrichter sorgen.
Ersatzschiedsrichter stellen.
kann, müssen sich die Mannschaften auf einen Ersatzschiedsrichter,
der von den Mannschaften selbst gestellt wird, einigen.
Mannschaft einen SR stellen.
Wenn ein Ersatzschiedsrichter notwendig ist, muss dies mit der
Begründung(„Schiedsrichter abgesagt“ oder „Schiedsrichter nicht
erschienen“ auf dem Spielbericht unter „Bemerkungen“ vermerkt
werden. Wird der angesetzte Schiedsrichter nicht benachrichtigt
oder der Grund des Ersatzschiedsrichters nicht auf dem Spielbericht
vermerkt, wird dem platz stellenden Verein 1 Punkt abgezogen.
Mannschaften deren Schiedsrichter zugesagt hat aber nicht erscheint
Wird 1 Punkt abgezogen.
4 € Fahrkostenrückerstattung zu erhalten. Die Rückerstattung
erfolgt auf der jeweiligen Schiedsrichtersitzung anhand des
vorliegenden Spielberichts und Fahrscheins.
Spielformular vollständig ausgefüllt ist.
§ 12 Spielsperren
automatisch zu einer Spielsperre für das darauf folgende
Pflichtspiel.
Freundschaftsturnier) führt ebenfalls automatisch zu einer
Spielsperre für das darauf folgende Pflichtturnier.
spiel) im Verlauf einer Saison führt automatisch zu einer Spiel-
sperre für das darauf folgende Pflichtspiel, gegebenenfalls in der
folgenden Saison.
bei einem Freundschaftsturnier) führt automatisch zu einer Sperre
für die verbleibenden Spiele des laufenden Turniers.
Drogen, Gewalt) ist der entsprechende Spieler automatisch für den
gesamten Spielbetrieb gesperrt, bis die Angelegenheit durch das
entsprechende Organ behandelt und entschieden wurde.
werden auf der Schiedsrichtersitzung ( LV) behandelt.
ihres Satzungscharakters auf der Ligaversammlung behandelt.
auf der folgenden Schiedsrichter- bzw. Ligasitzung bekannt zu geben.
Anträge zu § 12.3 sowie § 12.3.1 sind durch den Schiedsrichter, der
betroffenen Mannschaft oder dem betroffenen Spieler an das
entsprechende Organ zu richten.
§ 13 Regelungen die vorbehaltlich der Regeln des
internationalen Fußballverbandes (FIFA) gelten.
grobe Unsportlichkeit oder Tätlichkeit (Rot)
Zeitstrafen: Halle (2 Min.), Kleinfeldturniere (5 Min.)
Kleinfeldspiele ( 10 Min.)
Nachweislich andere Drogen zu sich genommen haben sind
Unverzüglich mit einer roten Karte zu belegen, außerdem des
Platzes bzw. der Halle zu verweisen.
Punkte; Unentschieden 1 : 1 Punkte
§ 14 Verstöße gegen die Spielordnung
Bei Verstößen gegen die Spielordnung entscheidet die
Schiedsrichtersitzung (LV) mit Ausnahme des §12.2 .
§ 15 Änderungen der Spielordnung
Änderungen der Spielordnung werden auf der Ligasitzung der
Abt. Fußball durch Beschluss verabschiedet. Über die Änderung
der Spielordnung kann in der Ligaversammlung nur abgestimmt
werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits 14 Tage
vorher durch schriftliche Einladung zur Ligaversammlung
hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der bisherige
als auch der vorgesehene neue Spielordnungstext beigefügt waren.
§ 16 Anlagen zur Spielordnung
Sportanlagen Berlins
gemäß § 2.1 der SPO
§ 17 Inkrafttreten
Diese Spielordnung tritt am Tage ihrer endgültigen
Beschlussfassung auf der Ligaversammlung in Kraft. Änderungen
gelten in der Regel ab 1. Juli des Jahres, jedoch erst mit Ende der
laufenden Saison bzw. mit Beginn der neuen Saison.
Richtlinien für Hallenturniere
Gespielt wird nach den Regeln des BFV und den Drogenliga e.V.
spezifischen Abänderungen.
Tritt eine Mannschaft nicht oder nicht rechtzeitig zum Spiel an,
erhält die Mannschaft 0 : 2 Tore und 0 : 2 Punkte.
1.1 Der Turniermodus sowie die Spielzeit wird individuell vom
Veranstaltet festgelegt.
bzw. 0 : 2 Punkte bei Unentschieden 1 : 1 Punkte. Tritt eine
Mannschaft nicht oder nicht rechtzeitig an, erhält sie für jedes
bzw. für das betreffende Spiel 0 : 2 Punkte und 0 : 2 Tore.
höhere Trefferzahl ). Ergibt sich hieraus kein Ergebnis entscheidet
der direkte Vergleich (notfalls 7m schießen).
2.1 Die Teilnehmerzahl pro Mannschaft beträgt 1 Torwart und
4 Feldspieler. Die Zahl der Auswechselspieler und die Anzahl
der Auswechselungen ist unbegrenzt.
zulässig. Die Auswechselspieler platzieren sich neben dem Tor
Auf der Auswechselbank, dort muss das Spielfeld betreten bzw.
verlassen werden. Falsches Auswechseln bedingt einen indirekten
Freistoß. Im Wiederholungsfall wird eine Verwarnung erteilt.
Befinden sich sechs Spieler auf dem Spielfeld, bekommt
ein Spieler eine Zeitstrafe. Der Spieler ist von der Mannschaft
zu benennen.
3. Persönliche Strafen
und Platzverweise (rote Karte) ausgesprochen werden.
ist er vom weiteren Turnierverlauf ausgeschlossen. Dieses gilt
auch für Auswechselspieler, die nicht im Spiel sind (z.B.
Beleidigung oder Bedrohung von der Bank aus). Des weiteren
tritt § 12 der SPO in Kraft.
vervollständigen.
4. Spielregeln
aus der eigenen Hälfte ins gegnerische Tor geschossen, gibt
es Abstoß.
werden. Beim Torabstoß sowie beim Torabschlag muss der Ball
vor der Mittellinie angenommen werden, ansonsten gibt es
einen Freistoß (auf der Mittellinie) für das andere Team.
ihn auch über die Mittellinie spielen.
erhält die andere Mannschaft einen Freistoß.
es einen Schiedsrichterball.
per Fuß ist erlaubt.
5. Entscheidungsschießen
Mannschaft an. Findet nach Ende eines Spiels ein Entscheidungs-
schießen statt, dürfen nur die Spieler daran teilnehmen, die beim
Abpfiff auf dem Feld sind. Steht es nach dem Ablauf des
Entscheidungsschießens Unentschieden, schießen die beiden
letzten Schützen der jeweiligen Mannschaft bis zur endgültigen
Entscheidung. Verbüßt ein Spieler gerade eine Zeitstrafe, die bei
Spielende noch nicht abgelaufen ist, hat diese Mannschaft einen
Spieler weniger beim Entscheidungsschießen zur Verfügung.
Gleiches gilt bei einer roten Karte.
6. Turnierleitung
sind maßgebend und bindend!!!
7. Nutzungsordnung für öffentliche Sportanlagen Berlins
Die Nutzungsordnung ist für alle Teilnehmer bindend.
Den Anweisungen des Hallenwarts ist umgehend Folge zu
leisten. Insbesondere ist darauf zu achten, dass keine
Hallenschuhe verwendet werden, die eine dunkle Sohle haben.
für die öffentlichen Sportanlagen Berlins
Einrichtungen und Geräte ordnungsgemäß zu nutzen und pfleglich
zu behandeln sowie die Bestimmungen dieser Nutzungsordnung
zu beachten und einzuhalten.
und während der zugewiesenen Nutzungszeit gestattet. Beim
Lehr-, Übungs- und Veranstaltungsbetrieb muss ein verantwortlicher
Leiter anwesend sein.
ihre Einrichtungen sowie die bereitgestellten Spiel- und
Sportgeräte vor Gebrauch auf ihre Sicherheit zu prüfen oder
prüfen zu lassen. Festgestellte Mängel oder Schäden sind
unverzüglich dem Aufsichtspersonal zu melden.
Gegenstände bedarf der vorherigen Zustimmung der für die
Sportanlage zuständigen Verwaltung.
mit sauberen, Hallengeeigneten Schuhen, die zuvor nicht als
Straßenschuhe benutzt wurden, betreten werden.
Bei Veranstaltungen können Ausnahmen für Zuschauer von der für
die Sportanlage zuständigen Verwaltung zugelassen werden.
Das Mitbringen und der Verzehr alkoholischer Getränke in
oder auf der Sportanlage kann untersagt werden. Erkennbar
Betrunkenen ist der Zutritt nicht gestattet.
Gebäude und Räume der Sportanlage mitzunehmen. Die
Fahrzeuge dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Wegen gefahren
und auf den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden.
genommen werden. Es ist nicht gestattet, Hunde und andere
Haustiere in Gebäude oder auf Sportflächen mitzunehmen.
benutzten Anlagen, Geräte und Einrichtungen im ordnungsgemäßen
Zustand dem Aufsichtspersonal zu übergeben. Die Nutzung der
Sportanlage ist in dem dafür vorgesehenen Nutzungsnachweis
zu bescheinigen.
vorsätzlich oder fahrlässig von den Nutzern verursacht werden,
haften diese in voller Höhe.
Beschädigungen oder Verunreinigungen von Geräten, Räumen
Wegen und gärtnerischen Anlagen sowie allgemein für Schäden,
die während der Überlassungszeit von Besuchern vorsätzlich
oder fahrlässig verursacht werden.
Motorfahrzeuge oder sonstige Gegenstände abhanden kommen
oder beschädigt werden. Das Land Berlin ist nicht verpflichtet,
für die Bewachung von Garderobenräumen, Fahrzeugabstell-
plätzen und sonstigen Aufbewahrungsräumen zu sorgen; es
haftet auch dann nicht, wenn seinen Beschäftigten die Schlüssel
zu den genannten Räumen oder Abstellplätzen in Verwahrung
gegeben worden sind.
Sportanlage eine Person verletzt, getötet oder eine Sache
beschädigt wird.
nach den Nr. 12 und 13 berufen, falls ihm Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fällt.
zuständigen Behörden üben das Hausrecht aus. Ihre Anordnungen
zur Einhaltung dieser Nutzungsordnung sind zu befolgen. Sie
können Personen, die dagegen verstoßen, den weiteren
Aufenthalt auf bzw. in der Sportanlage untersagen.
Gemäß § 2.1 der Spielordnung
Gemäß der § 2.3 – 2.5 der SPO ermittelt die Drogenliga e.V.
je Saison einen Meister, Pokalsieger, Hallenmeister und
Hallenpokalsieger.
2.1 Teilnahmeberechtigt sind alle Kollektivmitglieder mit ihren
Mannschaften und Gastmannschaften, die bekundet haben, dass
sie Mitglied der Drogenliga e.V. werden wollen und die Liga-
versammlung über die vorläufige Teilnahme beschlossen hat.
Mannschaften, die das Startgeld nicht entrichtet haben, sind
für den Spielbetrieb automatisch gesperrt.
3.1 Die Kleinfeldmeisterschaft wird in der Regel jeweils von
August bis Juni des folgenden Jahres ausgetragen. Letzter Termin
für Nachholspiele sind 4 Wochen nach dem letzten Spieltag.
oder mit Hin- und Rückrunde jeder gegen jeden gespielt.
werden 2 Gruppen gebildet ( A-Gruppe und B-Gruppe). Die
obere Gruppe wird mit 8 Mannschaften besetzt. Melden in der
unteren Gruppe wiederum mehr als 15 Mannschaften wird
jeweils eine weitere Gruppe (C-Gruppe) usw.) gebildet. Vorab
kann die obere Gruppe auch auf 10 Mannschaften aufgestockt werden.
Gruppe auch mit 10 Mannschaften besetzt werden.
mit Hin- und Rückrunde. Die unterste Gruppe spielt je nach
Anzahl der Meldungen eine einfache Runde oder mit Hin- und
Rückrunde jeder gegen jeden.
2 Absteiger ermittelt. Die B-Gruppe ermittelt 2 Aufsteiger und
gegebenenfalls 2 Absteigen usw.
mehr als 15 Mannschaften gemeldet haben, gelten die
Mannschaften die im Vorjahr schlechter als Platz 8 (ggf. Platz 10)
platziert waren als Absteiger und bilden mit den neu angemeldeten
Mannschaften die jeweils neue Gruppe.
Mannschaften) aufgestockt.
der unteren Gruppe.
aus, so gilt sie als Absteiger und kann bei ordnungsgemäßer
Meldung für die neue Saison in der nächst unteren Gruppe starten.
so werden sie durch den 3. usw. der unteren Gruppe ersetzt.
4. Drogenliga-Pokal ( DL-Pokal )
schaftsbetrieb ausgetragen. Das Endspiel wird voraussichtlich
im Juni des jeweils folgenden Jahres ausgetragen.
reibungslos ausgetragen werden kann.
wird je nach Teilnehmerzahl eine Vorrunde ausgetragen, um dann
anschließend mit dem Achtel-, Viertel-, Halbfinale und Endspiel
fort zufahren.
Bei Bedarf wird ein Gremium gebildet, welches die Auslosung,
an einem bekannt gegebenen Termin in der Geschäftsstelle vornimmt.
sofortiges Entscheidungsschießen. Jede Mannschaft benennt
5 Schützen. Es dürfen nur Spieler antreten, die sich zuletzt auf dem
Spielfeld befunden haben. Steht es anschließend immer noch
unentschieden, schießt von jeder Mannschaft jeweils ein Spieler
bis zur Entscheidung. Erst wenn alle Spieler einer Mannschaft
einmal geschossen haben, darf ein Spieler nochmals eingesetzt
werden.
Platz voraussichtlich 15 Minuten länger benötigt als üblich.
5. Hallenmeisterschaft
Oktober bis Mai des folgenden Jahres ausgetragen.
im Rahmen von Masterturnieren ausgetragen.
Endrunde) ausgetragen werden. In diesem Fall entfallen § 7.1
und die Punkte 5.3 – 5.6.2 .
2 Gruppen (A-Gruppe und B-Gruppe) gebildet. Melden im späteren
Verlauf in der untersten Gruppe ebenfalls mehr als 12 Mannschaften
wird jeweils eine weitere Gruppe gebildet.
2 Absteiger ermittelt. Die B-Gruppe ermittelt 2 Aufsteiger und
gegebenenfalls 2 Absteiger usw..
als 12 Mannschaften gemeldet haben, gelten die Mannschaften
die im Vorjahr schlechter als Platz 8 waren als Absteiger und
bilden mit den neu gemeldeten Mannschaften die jeweils
neue Gruppe.
aufgestockt.
der unterste Gruppe.
aus, so gilt sie als Absteiger und kann bei ordnungsgemäßer Meldung
für die folgende Saison in der nächst unteren Gruppe starten.
nicht an, so werden sie durch den 3. Platzierten usw. der
unteren Gruppe ersetzt.
6. Hallenpokal
ausgetragen.
KO- System ( Viertel- Halbfinale und Endspiel) ausgetragen.
Notwendigkeit durch ein Gremium, unter Bekanntgabe des
Termins, in der Geschäftsstelle vorgenommen.
7. Schlussbestimmung
Bestimmungen und die Spielordnung der Drogenliga e.V. zum
Spielbetrieb der Abt. Fußball. Über Angelegenheiten, die hier
oder in der Spielordnung nicht geregelt sind oder über die es
keine Einigkeit gibt wird auf der Schiedsrichtersitzung oder
Ligasitzung entschieden.
Gerne informieren wir Sie ausführlich über unser Angebot. Kommen Sie einfach vorbei oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf.