Drogenliga e.V.
Drogenliga e.V.

Spielordnung

Spielordnung

        

         Mit der Teilnahme in der Drogenliga e.V. Berlin

         erkennen die Mannschaften folgende

         Spielordnung an :

 

         Allgemeines

 

         Für die Durchführung des Spielbetriebes im Bereich der

            Drogenliga e.V. Berlin gelten vorbehaltlich der nachfolgenden

drogenspezifischen Regelungen die Regeln des internationalen

Fußballverbandes ( FIFA ) .

 

§ 1  Alkohol, Drogen und Gewalttätigkeiten

 

  1. Alkohol und Drogen sind vor, während und nach dem Spiel

verboten. Zuwiderhandlung kann den Ausschluss zur Folge

haben. Die Entscheidung darüber hat die Mitgliederversammlung.

 

  1. Gewalttätigkeit jeglicher Art und körperlich aggressives Spielen

sind untersagt. Verstöße werden behandelt wie § 1.1.

 

§ 2  Spielmodus

 

  1. Die Ausschreibung ( Vordruck E der SPO ) für den Spielbetrieb

ist Bestandteil dieser Spielordnung, deren Einhaltung obliegt

Der Ligasitzung und Schiedsrichtersitzung.

 

  1. Die Ligasitzung legt in der Spielordnung die

Teilnahmebedingungen ( Mitgliedschaft ) und Regelungen zur

Durchführung des Spielbetriebes fest.

 

  1. Die Ligasitzung legt im Rahmen der Spielordnung den

jeweiligen Spielmodus fest.

 

  1. Pro Saison wird eine Meisterschaft im Punktspielsystem

ausgetragen. Der Spielplan wird auf der Ligasitzung

festgelegt.

 

  1. Es gilt die alte Punktregelung: Bei Sieg bzw. Niederlage 2:0

bzw. 0:2 Punkte, bei Unentschieden 1:1 Punkte.

 

  1. Besteht nach Abschluss der Meisterschaftsrunde zwischen zwei

    oder mehreren Mannschaften Punktgleichheit, so entscheidet die Tordifferenz und danach der Direktvergleich.

 

  1. Pro Saison wird ein Drogenliga-Pokal nach dem KO-System

ausgetragen. Die Auslosung findet auf der Ligasitzung statt.

 

  1. Analog zu § 2.3 und 2.4 wird in der Halle ein Meister und

Pokalsieger ermittelt. Näheres regelt § 7 der SPO.

 

  1. Scheidet eine Mannschaft vorzeitig aus dem laufenden Spielbetrieb

aus, gelten alle Spiele dieser Mannschaft als nichtig.

 

§3 Teilnahmebedingungen

 

  1. Teilnahmeberechtigt sind Vereine, die sich mit den Zielen der

Drogenliga identifizieren. Über deren Teilnahme ( Mitgliedschaft )

entscheidet die LV. Bzw. die MV.

 

  1. Für die Teilnahme wird ein Startgeld erhoben. Die Höhe des

Startgeldes wird durch die LV. festgelegt. Der Meldebogen

und das Startgeld müssen fristgerecht eingereicht bzw.

überwiesen worden sein.

 

  1. Die am Spielbetrieb teilnehmenden Mannschaften verpflichten

sich regelmäßig ( mehr als die Hälfte ) an den

Ligaversammlungen der Abt. Fußball teilzunehmen.

 

  1. Jede Mannschaft ist verpflichtet, für den laufenden Spielbetrieb

einen Schiedsrichter zu stellen. Es müssen mehr als die Hälfte

der zugeteilten Spiele gepfiffen werden.

 

  1. Mannschaften die Punkt 3.1.2 oder 3.1.3 nicht erfüllen, werden im

Verlauf ( sobald die Nichterfüllung feststeht ) gegebenenfalls am

Ende der Saison disqualifiziert. Alle Punkte und Tore sind dann

nichtig. Bereits erreichte Titel in der Halle werden aberkannt.

 

  1. Meldet ein Verein zwei oder mehrere Mannschaften, so haben

diese Mannschaften die Möglichkeit, am Punktspielbetrieb

teilzunehmen und gelten nicht wie im herkömmlichen Sinne

als erste und zweite Mannschaft, sondern als eigenständige

Fußballmannschaften. Somit gilt auch für diese Mannschaften

§3.7 ( Spielerwechsel ).

 

  1. Spielberechtigt für Drogenliga sind alle Menschen unabhängig

von Alter, Geschlecht oder Nationalität, wenn diese die Ziele

und Zwecke der Drogenliga anerkennen und die Regeln beachten.

 

  1. Vereinsspieler ( BFV ), Spieler des Verbandes für Freizeitfußball

( VFF ) sowie Spieler anderer Ligen sind spielberechtigt. Somit

gilt auch für diese Spieler § 3.3.

 

  1. Es gibt keine Strukturierung nach Alter, Geschlecht oder

Nationalität. Die Mannschaften sind gemischt.

 

  1. Es dürfen keine Spieler eingesetzt werden, die kurz vor dem

Spiel angeworben wurden bzw. der Mannschaft nicht bekannt

sind.

 

  1. Spieler dürfen einmal in der Saison den Verein wechseln. Der

Wechsel ist auf der folgenden Ligasitzung bekannt zu geben.

 

  1. Spieler einer zurückziehenden Mannschaft sind für andere

Mannschaften sofort spielberechtigt, nachdem diese

Mannschaft ihre Nichtteilnahme auf der Ligasitzung bekannt gegeben hat.

§ 4 Spielabschluss

 

  1. Pflichtspiele sind verbindlich! Pflichtspiele haben Vorrang vor

anderen Spielen und Turnieren.

 

  1. Die gastgebende Mannschaft stellt den Platz.

 

  1. Der Spielort und Spielbeginn müssen spätestens drei Tage vor

Spielbeginn schriftlich oder telefonisch der Gastmannschaft

bekannt gegeben werden. Verantwortlich für die Mitteilung ist

die gastgebende Mannschaft.

 

  1. Keine Mannschaft hat das generelle Recht auf einen Heimplatz

oder auf bestimmte Anfangszeiten.

 

  1. Jede Mannschaft ist verpflichtet , regelmäßig ihre Pflichtspiele

zu absolvieren.

 

  1. Alle Beteiligten sind zu einer genauen Zeiteinhaltung verpflichtet.

Erscheint eine Mannschaft nicht pünktlich, so ist eine Zeit von

10 Minuten abzuwarten. Ansonsten tritt § 5.3 in kraft. Bei

verspätetem Beginn muss jedoch,  wenn danach weitere Spiele

stattfinden, pünktlich abgepfiffen werden. Die zweite Halbzeit

muss dann entsprechend verkürzt werden, was im Spielbericht

vermerkt werden muss.

 

  1. Die Platzwarte sind weisungsbefugt ! Ihren Anweisungen und

Anordnungen müssen die Mannschaften und Schiedsrichter

folge leisten.

 

         § 5  Spielabsagen

 

  1. Spielabsagen sind möglich, sollten jedoch die Ausnahme sein.

 

  1. Spielabsagen sind bis spätestens 3 Tage vor Spielbeginn der

gegnerischen Mannschaft bekannt zu geben.

 

  1. Erfolgt keine Spielabsage gemäß § 5.1.1 oder wird das Spiel

nicht gemäß § 5.2 nachgeholt oder der Geschäftsstelle gemäß

§ 6.1.4 der entsprechende Spielbericht nicht zugesendet wird

das jeweilige Spiel als nicht angetreten gewertet.

 

  1. Ist eine Mannschaft gemäß §5.1.2 insgesamt dreimal nicht

angetreten scheidet sie aus dem laufenden Wettbewerb aus.

 

  1. Hat eine Mannschaft gemäß § 5.1.1 ordnungsgemäß abgesagt,

ist das Spiel innerhalb von 4 Wochen nachzuholen. Ausnahmen

von dieser Regel müssen auf der LV beantragt werden. Der

Nachholtermin ist mit der Spielabsage zu vereinbaren.

 

  1. Tritt eine Mannschaft nicht an, ist das Spiel mit 2:0 Toren und

2:0 Punkten für die angetretene Mannschaft und 0:2 Toren und

0:2 Punkten für die nicht angetretene Mannschaft zu werten.

 

  1. Über die Bespielbarkeit des Platzes entscheidet vor Ort der

Platzwart bzw. der Schiedsrichter.

 

  1. Es ist in jedem Fall vom Gastgeber, auch bei einer ordentlichen

Spielabsage, gemäß § 6.1 ein Spielbericht anzufertigen und der

neue Spieltermin einzutragen. Mit dem Spielbericht wird

verfahren wie bei §6.1.4, ansonsten tritt § 6.1.5 in Kraft.

 

         § 6   Durchführung des Spiels

 

  1. Zur Durchführung des Spiels muss ein Spielbericht (Vordruck A

der SPO) von den Mannschaften vollständig ausgefüllt werden,

wobei sie sich verpflichten, zu jedem Spiel die Namen aller

eingesetzten Spieler wahrheitsgemäß einzutragen. Der Spiel-

bericht ist dem Schiedsrichter 10 Minuten vor dem Spiel zu

übergeben.

  1. Aus dem Spielformular muss eindeutig hervorgehen, ob es sich

um ein Freundschafts- oder Pflichtspiel handelt.

  1. Wenn kein Spielbericht vorliegt, darf grundsätzlich kein Spiel

angepfiffen werden.

  1. Fällt ein Spiel kurzfristig aus ist ein Spielformular auszufüllen,

woraus der Grund des Spielausfalls hervorgehen muss. Bei

Generalabsagen durch den „BFV„ ist dies nicht notwendig.

  1. Spielbericht müssen spätestens zur nächst folgenden Ligasitzung

eingereicht werden.

  1. Ist der Spielbericht der Geschäftsstelle gemäß § 6.1.4 nicht zu-

gegangen, wird das Spiel für den Gastgeber gemäß § 5.1.2 als

nicht angetreten gewertet.

 

  1. Die Teilnehmerzahl einer Mannschaft beläuft sich pro Spiel auf

Großfeld bei 8-16 Spieler (11 Spieler) und bei Kleinfeld

5-16 Spieler ( 7 Spieler).

 

  1. Es dürfen unbegrenzt Spieler einer Mannschaft (inclusive Torwart) aus-

gewechselt werden, wobei ein einmal ausgewechselter Spieler auch

wieder eingewechselt werden darf.

 

  1. Jede Mannschaft ist verpflichtet, zu jedem Spiel, einen den Regeln

entsprechenden Ball mitzubringen.

 

  1. Der gastgebenden Mannschaft obliegt es dafür Sorge zu tragen, dass

Spielpartner in deutlich unterscheidbarer Spielkleidung antreten.

 

6.4.1    Das Tragen von Alustollen ist für Spieler verboten.

 

 6.5       Glaubt eine Mannschaft während eines Pflichtspiels

             benachteiligt zu sein, so hat sie die Benachteiligung nach dem

             Spiel im Spielformular zu vermerken. Ansonsten hat die Mannschaft

             keinen Anspruch auf ein Wiederholungsspiel.

 

          §  7   Regelungen zur Durchführung von Hallen-

          turnieren und der Hallenmeisterschaft

7.1       Die Hallenmeisterschaft wird in Form von mehreren Master-

            turnieren durchgeführt. Pro Turnier gibt es für den

            Erstplatzierten 10 Masterpunkte und für jeden weiter

            Platzierten 8;7;6;5;4;3;2 und 1 Masterpunkt. Stehen am Ende

            2 oder mehrere Mannschaften mit der gleichen Anzahl Master-

            punkte da, entscheiden die Spielpunkte (höhere Punktzahl,

            bessere Differenz). Ist auch dann noch Gleichheit, entscheidet

            das Torverhältnis (Differenz, höhere Trefferzahl).

 

7.2       Die Ligasitzung legt im Rahmen der Spielordnung den

            jeweiligen Spielmodus fest.

 

7.3       Die Ausrichtung der Turniere übernimmt die Drogenliga e.V.,

            wird einzelnen Kollektivmitgliedern übertragen oder die

            Kollektivmitglieder treten als Veranstalter und Ausrichter auf.

 

 7.3.1   Die Einladungen zu den Turnieren müssen den Mannschaften

             mindestens 3 Wochen vor Turnierbeginn zugestellt werden.

 

 7.4      Die Masterturniere und der DL- Pokal sind Pflichtturniere.

 

  1. Pflichtturniere haben Vorrang vor anderen Turnieren und Spielen.

 

7.4.2    Für Mannschaften die zum Masters und Hallenpokal gemeldet

haben, sind Pflichtturniere bindend.

 

  1. Eine Teilnahme bei anderen Turnieren ist nur möglich, wenn

Vorab an Pflichtturnieren teilgenommen wurde.

 

  1.     Für die Teilnahme bei den jeweiligen Turnieren wird ein Startgeld

erhoben, das fristgemäß zu entrichten ist, was jeweils vom Ausrichter

 zur Durchführung des Hallenturniers verwendet wird.

Eventuelle Gewinne verbleiben beim Ausrichter.

 

  1. Mannschaften die gemäß §7.7 nicht angetreten sind, müssen ihr

Startgeld beim Ausrichter trotzdem entrichten und sind bei allen

folgenden Turnieren erst wieder spiel berechtig, wenn sie ihr

Startgeld bezahlt haben.

 

  1.     Turnierzusagen sind verbindlich und gemäß der geforderten

Anmeldefristen abzugeben.

 

  1. Mannschaften die sich nicht fristgemäß anmelden oder ihr

Startgeld nicht fristgemäß entrichten, brauchen nicht berücksichtigt

werden.

 

  1. Mannschaften die nicht regelmäßig bei den Ligaversammlungen

vertreten sind, brauchen bei ausreichenden Meldungen nicht

berücksichtigt werden.

 

  1.     Turnierabsagen müssen spätestens 1 Woche vor Turnierbeginn dem

Ausrichter mitgeteilt werden. Spätere Absagen gelten als nicht

Angetreten. Mannschaften die nicht antreten oder nicht erscheinen,

Können für die restliche und die kommende Saison gesperrt werden.

 

  1.     Zur Durchführung eines Turniers muss ein Turnierbericht

(Vordruck B der SPO) vom Ausrichter vollständig ausgefüllt werden.

 

  1. Der Turnierbericht ist vom Ausrichter bis spätestens 1 Woche

nach Turnierende mit den dazugehörigen Unterlagen

(Ergebnisse und Fairnesswertung) der Geschäftsstelle

zuzustellen.

 

  1. Liegt der Turnierbericht der Geschäftsstelle nicht vollständig

ausgefüllt gemäß § 7.7.1 vor, so ist der jeweilige Ausrichter

für alle Turniere bis zur ordnungsgemäßen Zusendung des

Turnierberichts für alle kommenden Turniere gesperrt.

 

  1. Der Vordruck C zur SPO der Abt. Fußball enthält Richtlinien

für die Durchführung von Hallenfußballspielen.

 

  1. Der Vordruck C ist für alle Kollektivmitglieder bei der Ausrichtung

sämtlicher Hallenturniere im Bereich der Drogenliga e.V. bindend.

 

  1. Bei Angelegenheiten zur Durchführung von Hallenturnieren, die

in diesem § sowie im Vordruck C der SPO nicht geregelt sind,

gilt die SPO sinngemäß.

 

  1. Der Vordruck D enthält Nutzungsordnung für die öffentlichen

Sportanlagen Berlins.

 

  1. Der Vordruck D ist für alle Kollektivmitglieder bzw. Ausrichter

bei der Ausrichtung sämtlicher Hallenturniere im Bereich der

Drogenliga bindend.

 

  1. Insbesondere ist zu beachten, dass bei Hallenturnieren keine

Schuhe verwendet werden dürfen die eine dunkle Sohle haben.

 

  1. Der Ausrichter der jeweiligen Turniers ist für die Einhaltung aller

Regelungen der SPO verantwortlich.

 

          §  8    Plätze und Hallen zur Durchführung von

         Trainingsmaßnahmen

 

  1. Stellt die Drogenliga e.V. den Mannschaften für Trainings-

maßnahmen Plätze oder Hallen zur Verfügung, wird ein

Kollektivmitglied durch Beschluss der LV  zur Durchführung

der Maßnahme beauftragt.

 

  1. Das Kollektivmitglied trägt die Verantwortung für die

ordentliche Durchführung der Trainingsmaßnahme.

 

  1. Das Kollektivmitglied hat den Kontakt zum Hauswart bzw.

Platzwart des entsprechenden Trainingsobjekts zu pflegen.

 

  1. Das Kollektivmitglied gibt der LV regelmäßig Bericht über den

Ablauf der Trainingsmaßnahmen und meldet alle besonderen

Vorkommnisse umgehend dem Vorstand.

 

 

§  9   Versicherung

 

  1. Die Kollektivmitglieder der Drogenliga e.V. sind Haftpflicht-

sowie Unfall versichert.

 

  1. Der Versicherungsschutz gilt nur, wenn entsprechend gemäß

§ 6.1 – 6.1.4 und § 7.7 – 7.7.2 ein Spielbericht bzw. Turnierbericht

angefertigt und der Geschäftsstelle ordnungsgemäß zugestellt

wurde.

 

  1. Es sind nur solche Angelegenheiten versichert, die auch auf den

Spielberichten sowie Turnierberichten vermerkt wurden oder

ordnungsgemäß nach § 8.1.3 gemeldet wurden.

 

  1. Mannschaften die nicht Mitglied der Drogenliga e.V. sind,

müssen selbst für den entsprechenden Versicherungsschutz sorgen.

 

§  10   Schiedsrichtersitzung

            Die Schiedsrichtersitzung entfällt zur Zeit. Die Aufgaben der

            Schiedsrichtersitzung werden solange von der Ligaversammlung

            wahrgenommen. Die Aufgaben des Schiedsrichterobmanns

            werden so lange delegiert.

            §  11   Schiedsrichter

  1. Benachrichtigung der Schiedsrichter (SR):
  1. Der SR muss von der gastgebenden Mannschaft bis spätestens

drei Tage vor Spielbeginn benachrichtigt werden.

  1. Der SR muss die gastgebende Mannschaft ebenfalls bis 3 Tage

vor Spielbeginn benachrichtigen, wenn er ein Spiel nicht

pfeifen kann.

  1. Bei rechtzeitiger Benachrichtigung muss der Gastgeber für

einen Ersatzschiedsrichter sorgen.

  1. Bei einer späteren Absage durch den SR, muss dieser einen

Ersatzschiedsrichter stellen.

  1. Wenn ein neutraler Schiedsrichter nicht mehr ermittelt werden

kann, müssen sich die Mannschaften auf einen Ersatzschiedsrichter,

 der von den Mannschaften selbst gestellt wird, einigen.

  1. Kann keine Einigung erzielt werden, muss die gastgebende

Mannschaft einen SR stellen.

  1. Es muss der angesetzte Schiedsrichter benachrichtigt werden.

Wenn ein Ersatzschiedsrichter notwendig ist, muss dies mit der

Begründung(„Schiedsrichter abgesagt“ oder „Schiedsrichter nicht

erschienen“ auf dem Spielbericht unter „Bemerkungen“ vermerkt

werden. Wird der angesetzte Schiedsrichter nicht benachrichtigt

oder der Grund des Ersatzschiedsrichters nicht auf dem Spielbericht

vermerkt, wird dem platz stellenden Verein 1 Punkt abgezogen.

Mannschaften deren Schiedsrichter zugesagt hat aber nicht erscheint

Wird 1 Punkt abgezogen.

  1. Jeder neutrale Schiedsrichter hat die Möglichkeit, pro Pflichtspiel

4 € Fahrkostenrückerstattung zu erhalten. Die Rückerstattung

erfolgt auf der jeweiligen Schiedsrichtersitzung anhand des

vorliegenden Spielberichts und Fahrscheins.

  1. Der Schiedsrichter ist dafür verantwortlich, dass das

Spielformular vollständig ausgefüllt ist.

 

            §  12   Spielsperren

 

  1. Der Erhalt einer roten Karte (auch im Freundschaftsspiel) führt

automatisch zu einer Spielsperre für das darauf folgende

Pflichtspiel.

  1. Der Erhalt einer roten Karte bei einem Turnier (auch bei einem

Freundschaftsturnier) führt ebenfalls automatisch zu einer

Spielsperre für das darauf folgende Pflichtturnier.

 

  1. Der Erhalt der 2.;4.;6.; usw. gelben Karte (auch im Freundschafts-

spiel) im Verlauf einer Saison führt automatisch zu einer Spiel-

sperre für das darauf folgende Pflichtspiel, gegebenenfalls in der

folgenden Saison.

  1. Der Erhalt der 2. Gelben Karte im Verlauf eines Turniers (auch

bei einem Freundschaftsturnier) führt automatisch zu einer Sperre

für die verbleibenden Spiele des laufenden Turniers.

 

  1. Bei Erhalt einer roten Karte wegen Verstoßes gegen § 1 (Alkohol,

Drogen, Gewalt) ist der entsprechende Spieler automatisch für den

gesamten Spielbetrieb gesperrt, bis die Angelegenheit durch das

entsprechende Organ behandelt und entschieden wurde.

 

  1. Rote Karten, die voraussichtlich eine längere Sperre berechtigen

werden auf der Schiedsrichtersitzung ( LV) behandelt.

  1. Rote Karten, sowie Verstöße die den § 1 betreffen, werde aufgrund

ihres Satzungscharakters auf der Ligaversammlung behandelt.

 

  1. Rote Karten die im Verlauf des Spielbetriebes erteilt werden, sind

auf der folgenden Schiedsrichter- bzw. Ligasitzung bekannt zu geben.

Anträge zu § 12.3 sowie § 12.3.1 sind durch den Schiedsrichter, der

betroffenen Mannschaft oder dem betroffenen Spieler an das

entsprechende Organ zu richten.

 

§ 13 Regelungen die vorbehaltlich der Regeln des

           internationalen Fußballverbandes (FIFA) gelten.

 

  1. Persönlich Strafen: 1. Verwarnung (Gelb), 2. Verwarnung  (Rot),

                                grobe Unsportlichkeit oder Tätlichkeit (Rot)

 

Zeitstrafen:              Halle (2 Min.), Kleinfeldturniere (5 Min.)

                                Kleinfeldspiele ( 10 Min.)

 

  1. Spieler, die alkoholisiert sind bzw. eine „Fahne“ haben oder

Nachweislich andere Drogen zu sich genommen haben sind

Unverzüglich mit einer roten Karte zu belegen, außerdem des

Platzes bzw. der Halle zu verweisen.

 

  1. Es gilt die alte Punktregelung. Spielwertung: 2 : 0 bzw. 0 : 2

Punkte; Unentschieden 1 : 1 Punkte

 

 

 

 

 

§  14 Verstöße gegen die Spielordnung

 

            Bei Verstößen gegen die Spielordnung entscheidet die

            Schiedsrichtersitzung (LV) mit Ausnahme des §12.2 .

 

            §  15   Änderungen der Spielordnung

 

            Änderungen der Spielordnung werden auf der Ligasitzung der

            Abt. Fußball durch Beschluss verabschiedet. Über die Änderung

            der Spielordnung kann in der Ligaversammlung nur abgestimmt

               werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits 14 Tage

            vorher durch schriftliche Einladung zur Ligaversammlung

            hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der bisherige

            als auch der vorgesehene neue Spielordnungstext beigefügt waren.

 

         § 16         Anlagen zur Spielordnung

 

  1. Vordruck A der SPO, Spielbericht
  2. Vordruck B der SPO, Turnierbericht
  3. Vordruck C der SPO, Richtlinien für Hallenturniere
  4. Vordruck D der SPO, Nutzungsordnung für öffentliche

Sportanlagen Berlins

  1. Vordruck E der SPO, Ausschreibung zum Spielbericht

gemäß § 2.1 der SPO

 

§  17   Inkrafttreten

 

Diese Spielordnung tritt am Tage ihrer endgültigen

Beschlussfassung auf der Ligaversammlung in Kraft. Änderungen

gelten in der Regel ab 1. Juli des Jahres, jedoch erst mit Ende der

laufenden Saison bzw. mit Beginn der neuen Saison.

 

          Richtlinien für Hallenturniere

 

            Gespielt wird nach den Regeln des BFV und den Drogenliga e.V.

            spezifischen Abänderungen.

 

            Tritt eine Mannschaft nicht oder nicht rechtzeitig zum Spiel an,

            erhält die Mannschaft 0 : 2 Tore und 0 : 2 Punkte.

 

  1. Der Turniermodus

 

1.1       Der Turniermodus sowie die Spielzeit wird individuell vom

Veranstaltet festgelegt.

 

  1. Es gibt die alte Punktregelung, bei Sieg bzw. Niederlage 2 : 0

bzw. 0 : 2 Punkte bei Unentschieden 1 : 1 Punkte. Tritt eine

Mannschaft nicht oder nicht rechtzeitig an, erhält sie für jedes

bzw. für das betreffende Spiel 0 : 2 Punkte und 0 : 2 Tore.

 

  1. Bei Punktgleichheit entscheidet das Torverhältnis ( Differenz,

höhere Trefferzahl ). Ergibt sich hieraus kein Ergebnis entscheidet

der direkte Vergleich (notfalls 7m schießen).

 

  1. Spielerzahl und Auswechseln

 

2.1       Die Teilnehmerzahl pro Mannschaft beträgt 1 Torwart und

4 Feldspieler. Die Zahl der Auswechselspieler und die Anzahl

der Auswechselungen ist unbegrenzt.

 

  1. Auswechseln der Spieler ist nur während einer Spielruhe

zulässig. Die Auswechselspieler platzieren sich neben dem Tor

Auf der Auswechselbank, dort muss das Spielfeld betreten bzw.

verlassen werden. Falsches Auswechseln bedingt einen indirekten

Freistoß. Im Wiederholungsfall wird eine Verwarnung erteilt.

            Befinden sich sechs Spieler auf dem Spielfeld, bekommt

            ein Spieler eine Zeitstrafe. Der Spieler ist von der Mannschaft

            zu benennen.

 

  1. Ein Spieler ist nur für eine Mannschaft spielberechtigt. 

 

3. Persönliche Strafen

 

  1. Es können Verwarnungen (gelbe Karte), Zeitstrafen (2 Min.)

und Platzverweise (rote Karte) ausgesprochen werden.

 

  1. Erhält ein Spieler im verlaufe des Turniers eine rote Karte

ist er vom weiteren Turnierverlauf ausgeschlossen. Dieses gilt

auch für Auswechselspieler, die nicht im Spiel sind (z.B.

Beleidigung oder Bedrohung von der Bank aus). Des weiteren

tritt § 12 der SPO in Kraft.

 

  1. Die betreffenden Teams dürfen sich erst im nächsten Spiel

vervollständigen.

 

4. Spielregeln

 

  1. Es gibt nur indirekte Freistöße (außer beim Strafstoß).

 

  1. Tore dürfen erst ab der Mittellinie erzielt werden. Wird der Ball

aus der eigenen Hälfte ins gegnerische Tor geschossen, gibt

es Abstoß.

 

  1. Die aus jeder Hälfte erzielten Eigentore sind gültig.

 

  1. Ein Torabstoß kann mit dem Fuß oder der Hand ausgeführt

werden. Beim Torabstoß sowie beim Torabschlag muss der Ball

vor der Mittellinie angenommen werden, ansonsten gibt es

einen Freistoß (auf der Mittellinie) für das andere Team.

 

  1. Nimmt der Torwart den Ball wie ein Feldspieler an, kann er

ihn auch über die Mittellinie spielen.

 

  1. Wird der Ball von einem Spieler gegen die Decke gespielt,

erhält die andere Mannschaft einen Freistoß.

 

  1. Passiert dies durch einen Pressschlag oder Torwartabwehr gibt

es einen Schiedsrichterball.

 

  1. Der Einwurf wird durch Einrollen ausgeführt.

 

  1. Die Ballaufnahme des Torwarts mit der Hand nach Rückpass

per Fuß ist erlaubt.

 

5. Entscheidungsschießen

 

Beim Entscheidungsschießen treten jeweils 5 Spieler jeder

Mannschaft an. Findet nach Ende eines Spiels ein Entscheidungs-

schießen statt, dürfen nur die Spieler daran teilnehmen, die beim

Abpfiff auf dem Feld sind. Steht es nach dem Ablauf des

Entscheidungsschießens Unentschieden, schießen die beiden

letzten Schützen der jeweiligen Mannschaft bis zur endgültigen

Entscheidung. Verbüßt ein Spieler gerade eine Zeitstrafe, die bei

Spielende noch nicht abgelaufen ist, hat diese Mannschaft einen

Spieler weniger beim Entscheidungsschießen zur Verfügung.

Gleiches gilt bei einer roten Karte.

 

6. Turnierleitung

 

  1. Die Turnierleitung wird vom Ausrichter gestellt.

 

  1. Die Entscheidungen der Schiedsrichter und der Turnierleitung

sind maßgebend und bindend!!!

 

7. Nutzungsordnung für öffentliche Sportanlagen Berlins

 

Die Nutzungsordnung ist für alle Teilnehmer bindend.

Den Anweisungen des Hallenwarts ist umgehend Folge zu

            leisten. Insbesondere ist darauf zu achten, dass keine

            Hallenschuhe verwendet werden, die eine dunkle Sohle haben.

 

                                Nutzungsordnung

                für die öffentlichen Sportanlagen Berlins

 

  1. Alle Nutzer und Besucher sind verpflichtet, die Anlagen, Räume,

Einrichtungen und Geräte ordnungsgemäß zu nutzen und pfleglich

zu behandeln sowie die Bestimmungen dieser Nutzungsordnung

zu beachten und einzuhalten.

 

  1. Die Nutzung der Sportanlagen ist nur für den vereinbarten Zweck

und während der zugewiesenen Nutzungszeit gestattet. Beim

Lehr-, Übungs- und Veranstaltungsbetrieb muss ein verantwortlicher

Leiter anwesend sein.

 

  1. Der verantwortliche Leiter ist verpflichtet, die Sportanlagen und

ihre Einrichtungen sowie die bereitgestellten Spiel- und

Sportgeräte vor Gebrauch auf ihre Sicherheit zu prüfen oder

prüfen zu lassen. Festgestellte Mängel oder Schäden sind

unverzüglich dem Aufsichtspersonal zu melden.

 

  1. Die Aufstellung eigener Schränke, Geräte und sonstiger

Gegenstände bedarf der vorherigen Zustimmung der für die

Sportanlage zuständigen Verwaltung.

  1. Sport-, Turn- und Gymnastikhallen dürfen nur ohne Schuhe oder

mit sauberen, Hallengeeigneten Schuhen, die zuvor nicht als

Straßenschuhe benutzt wurden, betreten werden.

Bei Veranstaltungen können Ausnahmen für Zuschauer von der für

die Sportanlage zuständigen Verwaltung zugelassen werden.

 

  1. Das Rauchen ist in Hallen und Umkleideräumen nicht gestattet.

Das Mitbringen und der Verzehr alkoholischer Getränke in

oder auf der Sportanlage kann untersagt werden. Erkennbar

Betrunkenen ist der Zutritt nicht gestattet.

 

  1. Es ist nicht gestattet, Fahrräder oder Motorfahrzeuge in die

Gebäude und Räume der Sportanlage mitzunehmen. Die

Fahrzeuge dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Wegen gefahren

und auf den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden.

 

  1. Hunde müssen auf dem Gelände der Sportanlage an die Leine

genommen werden. Es ist nicht gestattet, Hunde und andere

Haustiere in Gebäude oder auf Sportflächen mitzunehmen.

 

  1. Nach Ablauf der Nutzungszeit hat der verantwortliche Leiter die

benutzten Anlagen, Geräte und Einrichtungen im ordnungsgemäßen

Zustand dem Aufsichtspersonal zu übergeben. Die Nutzung der

Sportanlage ist in dem dafür vorgesehenen Nutzungsnachweis

zu bescheinigen.

 

  1. Für Schäden an den Sportanlagen und ihren Einrichtungen, die

vorsätzlich oder fahrlässig von den Nutzern verursacht werden,

haften diese in voller Höhe.

 

  1. Die Nutzer haften auch für vorsätzliche oder fahrlässige

Beschädigungen oder Verunreinigungen von Geräten, Räumen

Wegen und gärtnerischen Anlagen sowie allgemein für Schäden,

die während der Überlassungszeit von Besuchern vorsätzlich

oder fahrlässig verursacht werden.

 

  1. Das Land Berlin haftet nicht, wenn Garderobe, Fahrräder,

Motorfahrzeuge oder sonstige Gegenstände abhanden kommen

oder beschädigt werden. Das Land Berlin ist nicht verpflichtet,

für die Bewachung von Garderobenräumen, Fahrzeugabstell-

plätzen und sonstigen Aufbewahrungsräumen zu sorgen; es

haftet auch dann nicht, wenn seinen Beschäftigten die Schlüssel

zu den genannten Räumen oder Abstellplätzen in Verwahrung

gegeben worden sind.

 

  1. Das Land Berlin haftet weiterhin nicht, wenn bei der Nutzung der

Sportanlage eine Person verletzt, getötet oder eine Sache

beschädigt wird.

 

  1. Das Land Berlin kann sich jedoch nicht auf Haftungsausschluss

nach den Nr. 12 und 13 berufen, falls ihm Vorsatz oder grobe

Fahrlässigkeit zur Last fällt.

  1. Die Beauftragten der für die Verwaltung der Sportanlagen

zuständigen Behörden üben das Hausrecht aus. Ihre Anordnungen

zur Einhaltung dieser Nutzungsordnung sind zu befolgen. Sie

können Personen, die dagegen verstoßen, den weiteren

Aufenthalt auf bzw. in der Sportanlage untersagen.

 

Ausschreibung zum Spielbetrieb

            Gemäß § 2.1 der Spielordnung

          1.  Allgemeines

 

Gemäß der § 2.3 – 2.5 der SPO ermittelt die Drogenliga e.V.

je Saison einen Meister, Pokalsieger, Hallenmeister und

Hallenpokalsieger.

 

  1. Teilnehmer

 

2.1      Teilnahmeberechtigt sind alle Kollektivmitglieder mit ihren

Mannschaften und Gastmannschaften, die bekundet haben, dass

sie Mitglied der Drogenliga e.V. werden wollen und die Liga-

versammlung über die vorläufige Teilnahme beschlossen hat.

 

  1. Das Startgeld muss vor Saisonbeginn entrichtet werden.

Mannschaften, die das Startgeld nicht entrichtet haben, sind

für den Spielbetrieb automatisch gesperrt.

 

  1. Kleinfeldmeisterschaft

 

3.1       Die Kleinfeldmeisterschaft wird in der Regel jeweils von

August bis Juni des folgenden Jahres ausgetragen. Letzter Termin

für Nachholspiele sind 4 Wochen nach dem letzten Spieltag.

 

  1. Es wird je nach Anzahl der Teilnehmer eine einfache Runde

oder mit Hin- und Rückrunde jeder gegen jeden gespielt.

 

  1. Melden mehr als 15 Mannschaften zur Kleinfeldmeisterschaft

werden 2 Gruppen gebildet ( A-Gruppe und B-Gruppe). Die

obere Gruppe wird mit 8 Mannschaften besetzt. Melden in der

unteren Gruppe wiederum mehr als 15 Mannschaften wird

jeweils eine weitere Gruppe (C-Gruppe) usw.) gebildet. Vorab

kann die obere Gruppe auch auf 10 Mannschaften aufgestockt werden.

 

  1. Melden mehr als 17 Mannschaften kann die jeweils obere

Gruppe auch mit 10 Mannschaften besetzt werden.

 

  1. Die oberen Gruppen mit 8 bzw. 10 Mannschaften spielt jeweils

mit Hin- und Rückrunde. Die unterste Gruppe spielt je nach

Anzahl der Meldungen eine einfache Runde oder mit Hin- und

Rückrunde jeder gegen jeden.

 

  1. Die A-Gruppe spielt um die Meisterschaft und es werden

2 Absteiger ermittelt. Die B-Gruppe ermittelt 2 Aufsteiger und

gegebenenfalls 2 Absteigen usw.

 

  1. Wird eine neue Gruppe eröffnet, da in der untersten Gruppe

mehr als 15 Mannschaften gemeldet haben, gelten die

Mannschaften die im Vorjahr schlechter als Platz 8 (ggf. Platz 10)

platziert waren als Absteiger und bilden mit den neu angemeldeten

Mannschaften die jeweils neue Gruppe.

  1. Die oberen Gruppen werden jeweils zu 8 Mannschaften (ggf. 10

Mannschaften) aufgestockt.

 

  1. Mannschaften die sich neu zum Spielbetrieb anmelden, starten in

der unteren Gruppe.

  1. Meldet sich eine Mannschaft im laufe der Saison ab oder scheidet

aus, so gilt sie als Absteiger und kann bei ordnungsgemäßer

Meldung für die neue Saison in der nächst unteren Gruppe starten.

 

  1. Melden Vereine ihre Mannschaft zur folgenden Saison nicht an,

so werden sie durch den 3. usw. der unteren Gruppe ersetzt.

 

4. Drogenliga-Pokal ( DL-Pokal )

 

  1. Der Drogenliga-Pokal wird in der Regel parallel zum Meister-

schaftsbetrieb ausgetragen. Das Endspiel wird voraussichtlich

im Juni des jeweils folgenden Jahres ausgetragen.

  1. Die Termine sind dringend einzuhalten, damit die nächste Runde

reibungslos ausgetragen werden kann.

 

  1. Der DL-Pokal wird im KO- System ausgetragen. In der Regel

wird je nach Teilnehmerzahl eine Vorrunde ausgetragen, um dann

anschließend mit dem Achtel-, Viertel-, Halbfinale und Endspiel

fort zufahren.

 

  1. Die jeweilige Auslosung findet auf der Ligaversammlung statt.

Bei Bedarf wird ein Gremium gebildet, welches die Auslosung,

an einem bekannt gegebenen Termin in der Geschäftsstelle vornimmt.

 

  1. Endet ein Pokalspiel unentschieden gibt es anschließend ein

sofortiges Entscheidungsschießen. Jede Mannschaft benennt

5 Schützen. Es dürfen nur Spieler antreten, die sich zuletzt auf dem

            Spielfeld befunden haben. Steht es anschließend immer noch

unentschieden, schießt von jeder Mannschaft jeweils ein Spieler

bis zur Entscheidung. Erst wenn alle Spieler einer Mannschaft

einmal geschossen haben, darf ein Spieler nochmals eingesetzt

werden.

  1. Das Sportamt ist darauf aufmerksam zu machen, dass man den

Platz voraussichtlich 15 Minuten länger benötigt als üblich.

 

          5. Hallenmeisterschaft

 

  1. Die Hallenmeisterschaft wird in der Regel in den Monaten

Oktober bis Mai des folgenden Jahres ausgetragen.

 

  1. Die Hallenmeisterschaft wird gemäß § 7.1 der Spielordnung

im Rahmen von Masterturnieren ausgetragen.

  1. Es werden mindestens 3 Masterturniere pro Gruppe ausgetragen.

 

  1. Die Hallenmeisterschaft kann auch in 2 Turnieren (Vor- und

Endrunde) ausgetragen werden. In diesem Fall entfallen § 7.1

und die Punkte 5.3 – 5.6.2 .

 

  1. Melden mehr als 12 Mannschaften zum Hallenmasters werden

2 Gruppen (A-Gruppe und B-Gruppe) gebildet. Melden im späteren

Verlauf in der untersten Gruppe ebenfalls mehr als 12 Mannschaften

 wird jeweils eine weitere Gruppe gebildet.

 

  1. Die A-Gruppe spielt um die Meisterschaft und es werden

2 Absteiger ermittelt. Die B-Gruppe ermittelt 2 Aufsteiger und

gegebenenfalls 2 Absteiger usw..

 

  1. Wird eine neue Gruppe eröffnet, da in der untersten Gruppe mehr

als 12 Mannschaften gemeldet haben, gelten die Mannschaften

die im Vorjahr schlechter als Platz 8 waren als Absteiger und

bilden mit den neu gemeldeten Mannschaften die jeweils

neue Gruppe.

  1. Die oberen Gruppen werden jeweils auf 8 Mannschaften

aufgestockt.

 

  1. Mannschaften die sich neu zum Spielbetrieb anmelden, starten in

der unterste Gruppe.

 

  1. Meldet sich eine Mannschaft im Verlauf der Saison ab oder scheidet

aus, so gilt sie als Absteiger und kann bei ordnungsgemäßer Meldung

für die folgende Saison in der nächst unteren Gruppe starten. 

 

  1. Melden Mannschaften ihre Vereine zur kommenden Saison

nicht an, so werden sie durch den 3. Platzierten usw. der

unteren Gruppe ersetzt.

 

6. Hallenpokal

 

  1. Der Hallenpokal wird ca. Februar bis Mai des laufenden Jahres

ausgetragen.

 

  1. Der Hallenpokal wird mit Vorrundengruppen und anschließendem

KO- System ( Viertel- Halbfinale und Endspiel) ausgetragen.

 

  1. Die Auslosung wird auf der Ligaversammlung oder bei

Notwendigkeit durch ein Gremium, unter Bekanntgabe des

Termins, in der Geschäftsstelle vorgenommen.

 

7. Schlussbestimmung

 

            Zur Durchführung des Spielbetriebs gelten alle vorgenannten

Bestimmungen und die Spielordnung der Drogenliga e.V. zum

Spielbetrieb der Abt. Fußball. Über Angelegenheiten, die hier

oder in der Spielordnung nicht geregelt sind oder über die es

keine Einigkeit gibt wird auf der Schiedsrichtersitzung oder

Ligasitzung entschieden.

Gerne informieren wir Sie ausführlich über unser Angebot. Kommen Sie einfach vorbei oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Postanschrift

Drogenliga e.V.

Treuenbrietzener.16

13439 Berlin

Kontakt

Rufen Sie einfach an

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